Das neue Reparaturbestätigungs-Verfahren
Haben Sie schon vom neuen Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) gehört? Seit dem 2. August 2021 gilt zur Strassenzulassung bei Strassenverkehrsämtern ein vereinfachtes Reparaturverfahren für Fahrzeuge. Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können so die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen autorisieren, wenn durch die Kontrolle des Strassenverkehrsamts Mängel festgestellt wurden. Somit müssen Kunden nicht doppelt mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehrsamt.